Reitbuch

Reitsport Johanneshof

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von CJ Reitsport GmbH

1) Kontaktdaten

CJ Reitsport GmbH
Steinmühlenweg 1 in 65439 Flörsheim am Main / Wicker
Geschäftsführer: Joachim H. Schwering, Corinna C. Mahrenholz

Gerichtsstand ist Flörsheim am Main

2) Allgemeine Bestimmungen

a) Den Anweisungen der Betreiber oder deren Beauftragten muss Folge geleistet werden.

b) Die Mietsache ist nur bestimmungsgemäß zu benutzen.

c) Schäden jedweder Art sind dem Betrieb oder dessen Beauftragten umgehend nach bekannt werden mitzuteilen.

3) Betriebsordnung

a) Die Anlage und deren Einrichtung ist Pfleglich zu behandeln, wie das eigene Eigentum.

b) Die Benutzung von Licht, Strom, Wasser und anderen Verbrauchs- und Betriebsmitteln ist mit der nötigen Umsicht und Sparsamkeit zu erledigen.

c) Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Wir empfehlen das Tragen von Sicherheitsausrüstung. Im Rahmen der Reitschule ist ein geeigneter Reithelm Pflicht.

d) Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder müssen beaufsichtig werden.

e) Die Reitflächen, Wege, Parkplatz und Hof- und Stallbereich sind sauber zu halten. Es muss abgeäppelt werden. Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, dass keine Hinterlassenschaften der Hunde auf dem Betriebsgelände bleiben.

f) Hunde sind an der Leine zu Führen. Der Hundebesitzer hat dafür zu sorgen, dass kein anderer Gast des Betriebes gestört oder gefährdet wird.

4) Stallordnung

a) Es ist auf Sicherheit zu achten im Stall und den angrenzenden Betriebsbereichen wie Reitflächen, Führanlage und den Wegen. Es ist darauf zu achten, dass das Pferd sicher bewegt wird und den Betriebsbereich nicht verlässt.

b) Auf Paddoks und Auslaufbereichen ist für Sicherheit zu sorgen. Der Einsteller muß sicher stellen, dass das Pferd nicht ausbrechen kann.

c) Stallbereich und Hofgelände müssen gereinigt werden, wenn Verunreinigung durch das Pferd oder die Person entstehen.

5) Pflichten des Betriebes

a) Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Betrieb zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Betriebes bzw. durch vom Einsteller und Betrieb nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) das Mietobjekt nicht wie vereinbart durch Einsteller und Schüler genutzt werden können, wird der Betrieb in angemessener Zeit für die Behebung des Umstandes sorgen oder Ersatz schaffen.

6) Prepaidkarte (Guthabenkarte)

a) Die virtuelle Prepaidkarte ist ein Rabattsystem für die vergünstigte Bezahlung einiger Angebote der CJ Reitsport GmbH

b) Der eingezahlte Betrag auf die Prepaidkarte ist personengebunden und nicht übertragbar.

c) Die Prepaidkarte ist ab dem Zeitpunkt der Aufladung 6 Monate gültig, d.h. der rabattierte eingezahlte Wert ist innerhalb von 6 Monaten einzulösen, sonst verfällt der Anspruch auf Verwendung des Wertes. Wird die Prepaidkarte innerhalb dieser 6 Monate wieder aufgeladen, so gelten die 6 Monate ab dem Termin der Aufladung.

d) Ein Restbetrag in der Prepaidkarte ist auf Grund des Rabattsystems nicht erstattbar.